Um in Deutschland der Jagd nachgehen zu können und zu dürfen, ist ein Jagdschein Grundvoraussetzung. Der Jagdschein berechtigt den Inhaber unter anderem dazu, eine Waffe zu nutzen. Somit fällt der Jagdschein unter das Waffengesetz. Jedoch ist der Jagdschein kein Waffenschein. Dieser erlaubt lediglich eine sehr begrenzte Nutzung einer Waffe. Diese Begrenzung bezieht sich auch die Nutzung von bestimmten Waffen in eng festgelegten Situationen. Das Waffengesetz regelt Fragen wie beispielsweise wann ein Jagdschein den Waffengebrauch ermöglicht und unter welchen Umständen ein Jäger eine Waffe mitführen darf bzw. wann der Transport einer solchen Waffe zulässig ist.
Der Jagdschein ist ein Dokument, welches von den Behörden ausgestellt wird. Aufgrund dieses Dokuments erlangt der Inhaber die Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und die Jagd auf Wild auszuüben. Die Urkunde ist bundesweit gültig und wird auch oftmals im Ausland anerkannt.
Nach § 15 BJagdG muss der Schein immer mitgeführt werden, wenn die Jagdtätigkeit ausgeübt wird.
Das Erfordernis eines Jagdscheins soll sicherstellen, dass nur gut ausgebildete Jäger an einer Jagdgesellschaft bzw. einer Jagd teilnehmen.
Um den Jagdschein zu erlangen, muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann in den Kreisjägerschaften oder in einer privaten Jagdschule absolviert werden. Die Zulassung zu der Prüfung verlangt einige Voraussetzungen.
- Das Lebensalter
Als erste Voraussetzung zum Erwerb eines Jagdscheins ist das Alter vorgesehen. Ab 16 Jahren kann ein eingeschränkter Jugendjagdschein und ab 18 Jahren ein uneingeschränkter Jagdschein erlangt werden.
- Die Zuverlässigkeit
Zudem muss der Prüfling zuverlässig sein. Dies bedeutet, dass nur wer von den Behörden als zuverlässig eingestuft wird, zur Jägerprüfung zugelassen wird. Die Zuverlässigkeit bemisst sich am polizeilichen Führungszeugnis.
- Die persönliche Eignung
Geistige und körperliche Eignung sind unabdingbar.
Die Gültigkeit des Jagdscheins bestimmt sich anhand der erlangten Ausführung dieses.
Ein Jagdschein kann als Tagesjagdschein ausgestellt werden. Dieser ist maximal 14 Tage gültig. Auch ein Jahresschein kann erlangt werden, bei welchem eine Gültigkeitsdauer von einem, zwei oder drei Jahren gewählt werden kann.
Nach Ablauf des Zeitraums muss eine Neuausstellung beantragt werden. Die Gültigkeit bezieht sich immer auf die Jagdsaison, also das Jagdjahr.