Subjetives Jagdrecht

Das Jagdrecht wird neben dem objektiven auch in einen subjektiven Teil unterteilt. Dieser Teil des Rechtsgebiets regelt die subjektiven Rechte des Einzelnen für die Jagd. 

Also beschäftigt sich das subjektive Jagdrecht mit der Frage, welche Person zur Ausübung der Jagd befugt ist. 

Wie das subjektive Jagdrecht vergeben wird, ist von Staat zu Staat unterschiedlich. In Deutschland ist dieses unmittelbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Somit räumt der deutsche Staat dem einzelnen ein subjektives Jagdrecht an dessen Grundeigentum ein. Dies bedeutet, jeder Eigentümer eines Grundstückes verfügt auf diesem über ein subjektives Jagdrecht. Das Recht zur Ausübung des Jagdrechts wurde vom Gesetzgeber jedoch an bestimmte Mindestgrößen des Eigentums gekoppelt. 

Zu beachten ist, dass das subjektive Jagdrecht vom Jagdausübungsrecht zu unterscheiden ist. Das Jagdausübungsrecht als Teil des Jagdrechts umschreibt die rechtliche Befugnis zur Ausübung der Jagd. Voraussetzung um die Befugnis ausüben zu können, ist gem. § 3 Abs. 3 BJagdG das Bestehen eines Jagdbezirkes.

Auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das Jagdrecht den Ländern zu.

Das subjektive Jagdrecht ist ein eigenständiges Recht. Es wird auch als Aneignungsrecht angesehen und ist durch die Verbundenheit mit dem Eigentum am Grundstück als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks anzuerkennen. 

Zudem ist das subjektive Jagdrecht ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, weshalb bei einer Verletzung dieses Rechts Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. 

In anderen Ländern wird das subjektive Jagdrecht anders gehandhabt. Beispielsweise wird in einigen US-Bundesstaaten dem Bürger ein in der Verfassung niedergeschriebenes Grundrecht zur Jagd garantiert. In anderen Ländern hingegen liegt das subjektive Jagdrecht als hoheitliches Recht beim Staat selbst. Dieser vergibt Jagdlizenzen und Verpachtungen von Jagdrevieren an Staatsbürger und Dritte oder übt das Jagdrecht in Eigenregie selbst aus. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise in der Schweiz, Polen oder Italien.